Stellungnahme der Behörde für zivilen Luftverkehr an Air India

Die Behörde für zivilen Luftverkehr (BfL) hat ein förmliches Ersuchen zur Stellungnahme an die Fluggesellschaft Air India gerichtet. Das Anliegen resultiert aus einem Vorfall, bei dem drei italienische Staatsangehörige auf einem Lufthansa-Flug von Amritsar nach Delhi nach München weiterreisten, ohne die erforderliche Einwanderungsabklärung vorzunehmen.

Zusammenfassung des Vorfalls

SchrittEreignisFehlverhalten
1Passagiere begannen die Reise in Amritsar.Trugen nationale Bordkarten für Amritsar → Delhi, erhielten jedoch gleichzeitig Weiterreise‑Bordkarten für den internationalen Flug.
2Ankunft in Delhi.Passagiere wurden aus dem Ankunftsbereich in die internationale Transferzone geleitet und umgingen die obligatorische Einwanderungs‑Kontrolle.
3Weiter zum Abfluggate.Passagiere wurden nicht gesegregiert und konnten ohne Kontrolle zum internationalen Gate gelangen.

Von der Behörde festgestellte Mängel

  1. Fehlerhafte Ausstellung von Bordkarten Die Ausstellung von Weiterreise‑Bordkarten für einen internationalen Flug während noch in der nationalen Ankunftszone war unzulässig und verstieß gegen die geltenden Sicherheits- und Einwanderungsregeln.

  2. Unzureichende Passagiersegregation Die Trennung von nationalen und internationalen Passagieren wurde nicht durch ein separates System gewährleistet, was zu einer unkontrollierten Weiterreise führte.

  3. Versäumnis des Überwachungssystems Das bestehende Überwachungssystem hätte in der Lage sein müssen, das Problem frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Es zeigte keine Anzeichen für die Unregelmäßigkeiten, die im Vorfeld des Fluges auftraten.

Vorgaben und Fristen

  • Stellungnahmefrist: Air India hat sieben Tage Zeit, um auf das Ersuchen zu reagieren.
  • Folgen bei Nichtbeachtung: Wird die Frist nicht eingehalten, drohen der Fluggesellschaft administrative oder regulatorische Maßnahmen, die von Bußgeldern bis zu Auflagen für zukünftige Flüge reichen können.
  • Transnationaler Passagierverkehr: Laut den letzten Jahreszahlen der BfL steigt die Zahl der Passagiere, die zwischen nationalen und internationalen Flügen ohne angemessene Kontrolle wechseln, um 12 %.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Die BfL hat seit 2023 strengere Kontrollen für die Ausgabe von Weiterreise‑Bordkarten eingeführt, jedoch ist die Umsetzung in einigen Flughäfen noch nicht vollständig.
  • Vergleichbare Vorfälle: In den letzten 24 Monaten wurden in Deutschland und den USA vier ähnliche Fälle von unzulässiger Weiterreise angetreten, wobei in beiden Fällen die betroffenen Airlines eine Sanktion erhalten haben.

Fazit

Die Behörde für zivilen Luftverkehr hat Air India mit konkreten, dokumentierten Mängeln belegt. Die vorgelegten Daten zeigen eine zunehmende Tendenz zu Sicherheitslücken im internationalen Transfer von Passagieren. Air India wird aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist eine detaillierte Stellungnahme abzugeben und nachzuweisen, dass die festgestellten Defizite behoben wurden. Der weitere Verlauf wird eng von der Behörde beobachtet, um sicherzustellen, dass die bestehenden Vorschriften durchgesetzt werden.