Unternehmensnachrichten
RHÖN‑KLINIKUM AG hat mitgeteilt, dass ihr Mehrheitsaktionär, die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, einen formellen Squeeze‑Out der Minderheitsaktionäre beantragt hat. Der Antrag wurde dem Vorstand vorgelegt und soll bei der kommenden außerordentlichen Hauptversammlung, die für Januar 2027 geplant ist, zur Abstimmung kommen.
Ablauf des Squeeze‑Outs
- Genehmigung der Hauptversammlung
- Stimmen der Gesellschafter werden eingeholt.
- Übergabe der Anteile
- Nach erfolgreicher Abstimmung werden die Anteile der Minderheitsaktionäre an Asklepios übergeben.
- Barausgleichszahlung
- Die Auszahlung erfolgt auf Basis einer Unternehmensbewertung.
- Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüft die Angemessenheit der Zahlung.
- Eintragung im Handelsregister
- Sobald der Beschluss angenommen wurde, wird der Squeeze‑Out im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt eingetragen.
Konsequenzen
- Asklepios erlangt die vollständige Kontrolle über die RHÖN‑KLINIKUM AG.
- Die Eigentums- und Governance-Strukturen der Krankenhausgruppe werden konsolidiert und optimiert.
Analyse
Der Squeeze‑Out ist eine strategische Maßnahme zur Vereinheitlichung der Eigentumsverhältnisse. Durch die zentrale Kontrolle kann Asklepios die operative Effizienz steigern und betriebswirtschaftliche Synergien ausnutzen. Die unabhängige Prüfung der Barausgleichszahlung soll die Fairness für die Minderheitsaktionäre gewährleisten und rechtlichen Risiken entgegenwirken.
Die Umsetzung wird eng beobachtet, da sie Einfluss auf die Marktposition der Krankenhausgruppe und die regulatorische Landschaft im Gesundheitswesen haben kann.




