Unternehmensnachrichten

Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte die Berentzen‑Gruppe Aktiengesellschaft eine Mitteilung über Stimmrechtsverpflichtungen gemäß § 40(1) des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. Die Bekanntmachung wurde über EQS News verbreitet und informierte die Öffentlichkeit darüber, dass die Quirin Privatbank AG – eine in Berlin registrierte Gesellschaft – am 12. Oktober die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hatte.

Inhalt der Mitteilung

Die Mitteilung dargelegt, dass die von der Quirin Privatbank gehaltenen Beteiligungen sowie damit verbundenen Instrumente die Gesamtstruktur der Stimmrechte der Berentzen‑Gruppe nicht verändert haben. Die Gesamteinteilung der Stimmrechte blieb unverändert, es wurden keine neuen Stimmrechte geschaffen, und es wurde keine wesentliche Änderung im Verhältnis der Stimmrechte an Aktien gegenüber Instrumenten festgestellt.

Bedeutung für Investoren

Durch die Offenlegung erfüllte die Berentzen‑Gruppe ihre gesetzliche Verpflichtung, den Markt über jegliche Erwerbs- oder Veräußerung von stimmberechtigten Wertpapieren, die die 3‑Prozent‑Schwelle überschreiten, zu informieren. Damit wurde Transparenz für Investoren in ganz Europa gewährleistet und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Stimmrechtsverwaltung demonstriert.