2026‑07‑28 – Beta Systems Software AG meldet verpflichtende Offenlegung zu Transaktion mit verbundenen Parteien
Beta Systems Software AG hat am 28. Juli 2026 eine verbindliche Offenlegung im Rahmen von Artikel 19 der MiFID II eingereicht, die eine Transaktion mit einer verbundenen Partei betrifft. Die Transaktion umfasste den Erwerb von eigenen Aktien außerhalb einer regulierten Börse, wobei der Vorstandsvorsitzende Armin Steiner als beteiligte Partei identifiziert wurde.
Die Offenlegung umfasst sämtliche Details, die von den regulatorischen Vorgaben verlangt werden:
- Beteiligte Partei: Armin Steiner, Vorstandsvorsitzender der Beta Systems Software AG
- Transaktionsart: Kauf eigener Aktien außerhalb einer regulierten Börse
- Preis und Volumen: Der Preis pro Aktie sowie das insgesamt erworbene Volumen wurden exakt offengelegt
- Zeitpunkt: 28. Juli 2026
Beta Systems betont ausdrücklich, dass die Meldung im vollen Einklang mit MiFID II steht. Es wurde keine zusätzliche Stellungnahme zu marktbezogenen Auswirkungen abgegeben, da die Transaktion als keine bedeutende Marktveränderung eingestuft wurde.
Die Meldung wurde über die Investor‑Relations‑Kanäle des Unternehmens veröffentlicht, damit Anleger und Analysten jederzeit Zugriff auf die vollständigen Angaben haben. Diese Transparenz unterstreicht die Verpflichtung von Beta Systems, regulatorische Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen, um das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und die Marktintegrität zu gewährleisten.




