Unternehmensnachrichten
Brockhaus Technologies AG kündigte am 21. Oktober 2026 an, die Meldungspflicht für Erwerb oder Veräußerung eigener Anteile gemäß deutschem Wertpapierrecht erreicht zu haben. Die Mitteilung, veröffentlicht über den EQS‑News‑Dienst, enthält folgende Punkte:
- Stimmrechtliche Konsequenzen
- Das Unternehmen erlangt aus der Transaktion keine direkten oder indirekten Stimmrechte.
- Die Gesamtstimmrechte bleiben unverändert bei 6 855 666.
- Kapitalmaßnahme
- Es erfolgt eine Ausgabe einer Kapitalmaßnahme in Form einer Verteilung neuer Stimmrechte.
- Die Maßnahme führt zu keinen Mehrfachstimmrechten.
- Regulatorische Konformität
- Die Unterlage erfüllt die Anforderungen der europäischen Verteilungspflichten.
- Sie wurde um 10:08 CET/CEST veröffentlicht und aktualisiert die Stimmrechtsstruktur für Aktionäre und Marktteilnehmer.
Die Bekanntmachung dient der Transparenz gegenüber Investoren und dem Markt und erfüllt die geltenden gesetzlichen Meldepflichten.




