Vorläufige Bekanntmachung der CO.DON AG i.l.

Am 18. Mai 2026 veröffentlichte die CO.DON AG i.l. gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine vorläufige Bekanntmachung. In dieser Mitteilung wird erläutert, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 am 19. Mai 2026 auf der Investor‑Relations‑Website des Unternehmens veröffentlicht wird. Der Abschluss ist in deutscher Sprache erstellt und steht den Investoren, Analysten sowie der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Mitteilung, die über den Dienst EQS News verbreitet wurde, unterstreicht die Verantwortung der Gesellschaft für die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben. Darüber hinaus bestätigt sie die Einhaltung der Meldepflichten gemäß den Artikeln 114, 115 und 117 des WpHG. Diese Verpflichtungen betreffen insbesondere die rechtzeitige Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, die Transparenz der Finanzinformationen sowie die korrekte Darstellung der finanziellen Lage und der Geschäftstätigkeiten des Unternehmens.

In der Bekanntmachung werden keine weiteren Details zu den Inhalten des Jahresabschlusses oder zu seinen möglichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der CO.DON AG i.l. genannt. Die Information dient primär dem Zweck, die formalen Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Stakeholder in die Zuverlässigkeit und Integrität der Unternehmensberichterstattung zu stärken.