Unternehmensnachrichten: Korrektur der Stimmrechtsmitteilung der creditshelf Aktiengesellschaft
Am 18. Juni 2026 veröffentlichte die creditshelf Aktiengesellschaft (im Folgenden „creditshelf") eine Korrektur zu einer zuvor veröffentlichten Mitteilung über Stimmrechte nach deutschem Wertpapierrecht. Die Anpassung wurde über den Service EQS News der EQS Group verbreitet. In der Korrektur bestätigt creditshelf ausdrücklich, dass sich die Gesamtzahl der Stimmrechte weder durch den Erwerb noch durch die Veräußerung von Aktien verändert hat.
Die Mitteilung erläutert, dass die Stimmrechtsstruktur des Unternehmens weitgehend unverändert bleibt. Ein kleiner Teil der Stimmrechte wird direkt durch die gehaltenen Aktien repräsentiert, während keine Stimmrechte durch Derivate entstehen. Die Klarstellung soll etwaige Missverständnisse hinsichtlich der Einflussnahme von Aktionären auf die Unternehmensführung verhindern.
Darüber hinaus wird in der Aktualisierung deutlich gemacht, dass die Schwelle für bedeutende Beteiligungen bereits am 11. Juni 2026 erreicht wurde. Der Mitteilungsgeber, die PVM Private Values Media AG, hält weder eine Kontrollposition noch wird sie von einer Einheit kontrolliert, die direkte oder indirekte Stimmrechte an creditshelf besitzt. Somit ist keine Interessenkollision zwischen PVM und creditshelf zu verzeichnen.
In der korrigierten Mitteilung werden keine weiteren Maßnahmen oder Änderungen der Stimmrechte berichtet. creditshelf betont damit die Stabilität der Governance-Struktur und versichert, dass sämtliche rechtlichen und regulatorischen Anforderungen weiterhin eingehalten werden.




