Deutsche Post AG: Kapitalmarkt‑Information am 2. Februar 2026

Am 2. Februar 2026 reichte die Deutsche Post AG eine Kapitalmarkt‑Information ein, die den Vorgaben der EU‑Verordnung 596/2014 sowie ihrer delegierten Verordnung entspricht. Die Meldung wurde über die Standard‑EQS‑CMS‑Plattform veröffentlicht und enthält lediglich die für die regulatorische Pflicht erforderlichen Angaben.

Die Information liefert keine zusätzlichen unternehmens- oder finanzspezifischen Daten über das, was durch die Verordnung gefordert wird. Im selben Zeitraum wurden keine weiteren firmenbezogenen Entwicklungen bekannt gegeben. Die Bekanntmachung dient daher ausschließlich einem prozeduralen Zweck und trägt nicht zur Aufschlüsselung von Unternehmensdaten bei.