Unternehmensnachrichten
Am 1. Dezember 2025 veröffentlichte die Deutsche Post AG eine routinemäßige Kapitalmarktmitteilung. Die Mitteilung wurde gemäß EU-Verordnung 596/2014 sowie der zugehörigen delegierten Verordnung abgegeben und erfolgte über die EQS-News-Dienste. Der Inhalt beschränkte sich ausschließlich auf die regulatorische Ankündigung; keine zusätzlichen Unternehmensinformationen wurden bereitgestellt.
Während des genannten Zeitraums meldete das Unternehmen keine weiteren wesentlichen Ereignisse, einschließlich Gewinnaktualisierungen. Die Offenlegung steht im Einklang mit der üblichen Praxis der Deutschen Post AG, Investoren über notwendige regulatorische Meldungen zu informieren. Es wurden keine bedeutenden Änderungen in den Geschäftsaktivitäten oder der finanziellen Lage angegeben.




