Inhalt der Offenlegung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG
Am 11. Juni 2026 veröffentlichte die Douglas AG eine Mitteilung über die Offenlegung von Stimmrechtsanteilen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Plattform EQS News und bezieht sich auf die gesetzlichen Anforderungen des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Datum der Offenlegung | 11. Juni 2026 |
| Gesetzliche Grundlage | Artikel 40 Absatz 1 WpHG |
| Betroffener Investor | Alex Duran (natürliche Person, geboren August 1982) |
| Kritisches Datum | 4. Juni 2026 (Schwelle von 3 % erreicht) |
| Aktueller Anteil | Direktes Stimmrecht unter 3 % |
| Finanzinstrumente | Keine wesentlichen Beteiligungen |
| Weitere Beteiligungen | Keine kontrollierten Unternehmen besitzen anteilige Beteiligungen |
Erläuterung der Vorgaben
- Schwellenwert von 3 %
- Der Investor hat die 3 %-Grenze für direkte Stimmrechte am 4. Juni 2026 überschritten.
- Trotz Überschreitung bleibt der Anteil unterhalb der 3 % für die Meldung; daher erfolgt keine Pflicht zur Veröffentlichung von zusätzlichen Informationen.
- Keine wesentlichen Beteiligungen
- Alex Duran hält keine relevanten Anteile über Finanzinstrumente, die die 3 %–Schwelle beeinflussen könnten.
- Keine kontrollierten Unternehmen
- Es gibt keine weiteren Unternehmen, die durch den Investor in der Art einer kontrollierten Beteiligung geführt werden und die Schwelle von 3 % überschreiten.
Zweck der Mitteilung
Die Bekanntmachung dient als regulatorisches Update für Marktteilnehmer. Sie stellt sicher, dass die Douglas AG ihre Verpflichtungen gegenüber europäischen Offenlegungspflichten erfüllt und Transparenz gegenüber Investoren gewährleistet.
Zusammenfassung
- Die Douglas AG hat am 11. Juni 2026 die Offenlegung von Stimmrechtsanteilen gem. WpHG bekannt gegeben.
- Alex Duran überschritt die 3 %-Schwelle für direkte Stimmrechte am 4. Juni 2026, bleibt jedoch unterhalb der Meldeschwelle für weitere Informationen.
- Keine wesentlichen Beteiligungen über Finanzinstrumente oder kontrollierten Unternehmen bestehen.
- Die Mitteilung erfüllt die Compliance-Anforderungen und informiert Marktteilnehmer über die aktuelle Beteiligungsstruktur.




