Unternehmensnachricht

Die PWO AG hat eine Änderung in ihrer Stimmrechtsstruktur bekannt gegeben. Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG wurde die Mitteilung eingereicht, um die durch Erbschaft erfolgte Übertragung von Aktien zu erläutern. Diese Transaktion hat zu einer neuen Aufteilung der Stimmrechte im Eigenkapital geführt.

Anpassung der Stimmrechtsbilanz

  • Die gesamte Stimmrechtsbilanz wurde angepasst, um die geerbten Beteiligungen zu berücksichtigen.
  • Der Hauptaktionär hält nun etwa 50 % des Gesamtbestands an Stimmrechten.
  • Keine anderen Wertpapiere tragen zusätzlich Stimmrechte.

Rechtliche Konformität

Die Mitteilung, die über den EQS-News-Dienst veröffentlicht wurde, bestätigt die rechtliche Übereinstimmung der Änderung. Es wurden keine weiteren operativen oder finanziellen Entwicklungen in der Mitteilung erwähnt.