Unternehmensnachricht
Die PWO AG hat eine Änderung in ihrer Stimmrechtsstruktur bekannt gegeben. Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG wurde die Mitteilung eingereicht, um die durch Erbschaft erfolgte Übertragung von Aktien zu erläutern. Diese Transaktion hat zu einer neuen Aufteilung der Stimmrechte im Eigenkapital geführt.
Anpassung der Stimmrechtsbilanz
- Die gesamte Stimmrechtsbilanz wurde angepasst, um die geerbten Beteiligungen zu berücksichtigen.
- Der Hauptaktionär hält nun etwa 50 % des Gesamtbestands an Stimmrechten.
- Keine anderen Wertpapiere tragen zusätzlich Stimmrechte.
Rechtliche Konformität
Die Mitteilung, die über den EQS-News-Dienst veröffentlicht wurde, bestätigt die rechtliche Übereinstimmung der Änderung. Es wurden keine weiteren operativen oder finanziellen Entwicklungen in der Mitteilung erwähnt.




