Rückkaufprogramm für eigene Aktien
Am 15. Dezember 2024 kündigte HelloFresh SE, der in Deutschland börsennotierte Anbieter von Kochboxen, ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien an. Die Mitteilung wurde gemäß den EU‑Kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht und erfolgte über den üblichen EQS‑News‑Vertriebskanal, den HelloFresh für regulatorische Bekanntmachungen nutzt. Das Unternehmen erklärte, einen Teil seiner eigenen Anteile zurückzukaufen, um den Aktienkurs zu unterstützen und das Vertrauen in das Geschäftsmodell zu stärken. Durch diese Maßnahme signalisiert HelloFresh, dass es von der langfristigen Wertentwicklung seines Unternehmens überzeugt ist, und versucht, mögliche Marktvolatilität abzufedern.
Rechtliche Untersuchungen in Australien und den Vereinigten Staaten
In einer parallelen Entwicklung haben die Regulierungsbehörden in Australien und den Vereinigten Staaten rechtliche Schritte gegen HelloFresh sowie seinen Konkurrenten Youfoodz eingeleitet. Die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) und die United States Federal Trade Commission (FTC) haben die beiden Unternehmen beschuldigt, irreführende Abonnementpraktiken betrieben zu haben. Diese Praktiken sollen dazu geführt haben, dass eine große Zahl von Kunden nach Vertragskündigung Gebühren berechnet wurden. Die Firmen stehen im Rahmen der Untersuchungen vor möglichen Gerichtsverfahren, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Marktposition und finanzielle Ergebnisse haben könnten.
Ausblick
Für den genannten Zeitraum wurden keine weiteren wesentlichen Unternehmensmaßnahmen oder Ergebnisaktualisierungen gemeldet. Die Kombination aus dem Rückkaufprogramm und den laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen stellt HelloFresh vor eine komplexe Lage, in der die Wahrung des Aktienwerts und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben gleichermaßen im Fokus stehen. Anleger und Marktbeobachter werden die Entwicklungen weiterhin genau verfolgen, um die langfristigen Auswirkungen auf die Unternehmensperformance abschätzen zu können.




