Mitteilung zur Stimmrechtsfrage der Hypoport SE
Am 4. Februar 2026 veröffentlichte die Hypoport SE eine offizielle Mitteilung, die sich auf die Stimmrechtsfragen gemäß § 40 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) bezieht. Durch die Veröffentlichung auf der Plattform EQS News erreichte das Unternehmen Investoren in ganz Europa und stellte damit die für den Gesetzestext erforderlichen Informationen in klarer, leicht verständlicher Form bereit.
Die Mitteilung enthielt sämtliche rechtlich geforderten Angaben, darunter die Kontaktdaten des Unternehmens sowie die Haftungsbestimmungen. Sie betonte ausdrücklich, dass die Verantwortung ausschließlich bei Hypoport liegt und dass keine weiteren ergänzenden Erläuterungen zu den geforderten Offenlegungen bereitgestellt wurden. Im Fokus stand einzig die Information über die Stimmrechtsangelegenheiten, wie sie von den gesetzlichen Bestimmungen verlangt wird.
Am selben Tag wurden keine zusätzlichen wesentlichen Ereignisse oder betriebswirtschaftlichen Updates von Hypoport bekannt gegeben. Die Mitteilung entspricht der üblichen regulatorischen Praxis für börsennotierte deutsche Emittenten und dient ausschließlich dazu, die Aktionäre über die relevanten Stimmrechtsangelegenheiten zu informieren. Es wurden weder Angaben zur finanziellen Performance noch zur Marktaktivität des Unternehmens ergänzt.




