Unternehmensnachrichten

Die börsennotierte INFAS Holding AG hat ihre Aktionäre zur Hauptversammlung am 19. August 2026 um 11.00 Uhr in Bonn einberufen. Der Termin fällt in die reguläre Frist für die Hauptversammlung, die gesetzlich im Aktiengesetz sowie in den Corporate‑Governance‑Verordnungen geregelt ist.

Tagesordnung

  1. Vorlage der genehmigten Jahresabschlüsse Die Gesellschaft wird die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025 präsentieren. Diese Abschlüsse sind bereits von den Aufsichts- und Vorstandsräten geprüft und genehmigt worden, sodass die Hauptversammlung lediglich die formale Bestätigung dieser Dokumente erteilt.

  2. Bewertung der Leistungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung Im Rahmen der Governance-Analyse werden die Leistungen beider Organe im vergangenen Jahr beurteilt. Die Bewertung dient der Transparenz und soll den Aktionären eine Grundlage für die Entscheidung über die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder und der Geschäftsführung geben.

  3. Bestellung des externen Abschlussprüfers für das Jahr 2026 Nach den Vorgaben der Aktiengesellschaften in Deutschland wird ein externer Prüfer für die folgenden Jahresabschlüsse ernannt. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Erfahrung des Prüfers sowie der Unabhängigkeit von der Unternehmensführung.

  4. Vergütungsbericht für 2025 Der Bericht wird dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zur Diskussion vorgelegt, jedoch ist keine formale Beschlussfassung erforderlich. Er dient lediglich der Information der Aktionäre über die Vergütungspolitik des Unternehmens.

Aktionärsrechte und Teilnahme

Im Aktienregister sind derzeit neun Millionen Inhaberaktien verzeichnet. Um am Abstimmungsprozess teilzunehmen, müssen die Aktionäre bis zum 28. Juli 2026 einen Eigentumsnachweis vorlegen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass nur berechtigte Aktionäre Stimmrecht ausüben können und entspricht den Anforderungen der deutschen Aktiengesellschaften.

Informationsbereitstellung

Die INFAS Holding AG stellt sämtliche Unterlagen – einschließlich des Jahresberichts, der Prüfungsanträge und ergänzender Erläuterungen – auf ihrer Unternehmenswebseite zur Verfügung. Bei der Versammlung werden die Dokumente zudem persönlich ausgehändigt.

Beteiligung der Aktionäre

Die Hauptversammlung ist im Einklang mit den deutschen Corporate‑Governance‑Verordnungen organisiert. Aktionäre haben die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte einzubringen und Nominierungen vorzulegen. Diese Rechte gewährleisten die Partizipation der Eigentümer und fördern die demokratische Entscheidungsfindung innerhalb der Gesellschaft.


Die INFAS Holding AG folgt damit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und bietet ihren Aktionären klare und strukturierte Informationen über die wichtigsten Themen der kommenden Hauptversammlung.