Unternehmensnachrichten: Kapitalmarkt‑Mitteilung der Münchener Rückversicherungs‑Gesellschaft AG
Am 11. Februar 2026 veröffentlichte die Münchener Rückversicherungs‑Gesellschaft AG (Münchener Rück) eine routinemäßige Kapitalmarkt‑Mitteilung. Die Mitteilung erfüllt die Vorgaben der EU‑Verordnung 596/2014 und der delegierten Verordnung von 2016.
Inhalt der Mitteilung
- Beteiligungsstruktur: Die Mitteilung gibt einen Überblick über die Eigentümerverhältnisse des Unternehmens.
- Verteilung der Stimmrechte: Es werden die Stimmrechte für europäische Investoren detailliert dargestellt.
Veröffentlichung
- Regulatorische Kanäle: Die Bekanntmachung wurde im Rahmen des WpHG‑Berichtswesens veröffentlicht.
- Marktzugänglichkeit: Der Inhalt wurde über die Xetra‑Börse bereitgestellt, wodurch er dem breiten Markt zugänglich war.
Zweck
Die Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Es wurden keine operativen oder finanziellen Leitlinien veröffentlicht. Die Veröffentlichung entspricht den regelmäßigen Compliance‑Pflichten des Unternehmens.




