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PSI Software SE, ein deutscher Softwareanbieter, der an der Xetra notiert ist, hat am 12. und 13. Februar 2026 eine Mitteilung über Stimmrechtsvergabe veröffentlicht. Die Bekanntmachungen wurden gemäß Artikel 40 § 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) herausgegeben und kündigten einen Erwerb oder eine Veräußerung von Aktien an, die die Pflicht zur Offenlegung auslösten. Das Management des Unternehmens bestätigte, dass der Inhalt der Mitteilung ausschließlich von ihnen stammt und die Verteilung für den europäischen Markt bestimmt ist. Weitere operative oder finanzielle Details wurden nicht genannt.
Die Aktien von PSI Software SE wurden in den Tagen nach der Veröffentlichung in der Nähe des oberen Bereichs ihres 52‑Wochen‑Bands gehandelt. Die Kursentwicklung zeigte bislang keinen klaren Trend. Analysten interpretieren die Offenlegung als Hinweis auf eine mögliche Veränderung der Eigentümerstruktur, jedoch sind bis jetzt keine konkreten Auswirkungen auf die Bewertung des Unternehmens erkennbar.
Die Meldung erfüllt die gesetzlichen Vorgaben des WpHG und informiert den Markt über einen bedeutenden Stimmrechtswechsel, ohne dass zusätzliche finanzielle Informationen vorliegen. Derzeit bleibt die Marktreaktion begrenzt, und weitere Entwicklungen sind abzuwarten.




