Unternehmensnachrichten
Readcrest Capital AG hat in Übereinstimmung mit § 41 WpHG die überarbeitete Gesamtzahl der Stimmrechte bekannt gegeben, um die Verbreitung in ganz Europa zu erweitern. Die Mitteilung, veröffentlicht über EQS News, bestätigt die neue Gesamtsumme der stimmberechtigten Anteile und weist darauf hin, dass die Anteilstruktur des Unternehmens hinsichtlich der Mehrfach‑Stimmrechte unverändert bleibt.
Die Offenlegung, die am 31. Juli 2026 erfolgte, ist Teil des fortlaufenden Bemühens der Gesellschaft, die regulatorischen Berichtspflichten zu erfüllen und transparente Informationen für die Stakeholder bereitzustellen. Die Bekanntmachung unterstreicht die Verpflichtung von Readcrest Capital AG, klare und zeitnahe Kommunikation über seine Unternehmensführung und die Anteilnehmersstruktur sicherzustellen.




