Kapitalmarkt‑Informationsmitteilung der SAF‑Holland SE – 13. Januar 2026
- Datum der Veröffentlichung: 13. Januar 2026
- Verbreitungsplattform: EQS News
- Rechtlicher Rahmen: EU‑Verordnung 596/2014 und delegierte Verordnung 2016/1052
Inhalt der Mitteilung
Die SAF‑Holland SE hat den Erwerb von Treasury‑Shares des Unternehmens mitgeteilt. Die Mitteilung enthält ausschließlich die Bestätigung des Kaufs und die Verpflichtung zur späteren Berichterstattung.
Offenlegungspflichten
- Der Emittent trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen.
- Keine zusätzlichen operativen oder finanziellen Daten wurden preisgegeben.
Relevante Punkte für Investoren und Analysten
| Thema | Detail |
|---|---|
| Transaktionsart | Erwerb von Treasury‑Shares (Unternehmens‑Eigenkapital) |
| Regulatorische Vorgaben | EU‑Verordnung 596/2014, delegierte Verordnung 2016/1052 |
| Offenlegungsverpflichtung | Nachträgliche Meldungen zur Vollständigkeit |
| Verantwortung | Nur der Emittent haftet für Richtigkeit |
Ausblick
Die Mitteilung signalisiert, dass die SAF‑Holland SE aktiv im Treasury‑Markt agiert. Da keine weiteren finanziellen Kennzahlen genannt wurden, bleibt die Auswirkung auf die Kursentwicklung und das langfristige Kapitalmanagement unklar. Investoren sollten daher auf ergänzende Informationen in kommenden Quartalsberichten oder weiteren Markt‑Mitteilungen achten.




