SAF‑HOLLAND SE – Meldung zu Stimmrechtsanteilen
Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die SAF‑HOLLAND SE eine Meldung gemäß § 40 Abs. 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. In der im selben Tag von EQS News verbreiteten Mitteilung wird angegeben, dass am 28. April 2026 ein Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte erreicht wurde. Somit liegt der Beteiligtenanteil bei etwas über 3 % der Stimmrechte des Unternehmens.
Die Meldung enthält keine Hinweise auf weitere Instrumente oder Aktienverkäufe. Die offenlegende Entität ist das Stowers Institute for Medical Research, eine in den USA ansässige Organisation. Dieses Institut ist weder im Besitz noch unter der Kontrolle einer anderen Einheit, die SAF‑HOLLAND SE‑Aktien hält.
Die Offenlegung ist europaweit verbreitet und enthält keine zusätzlichen operativen oder finanziellen Informationen zur Eigentümerquote oder zur Identität des Meldenden.




