Regulierung – Offenlegung einer Änderung der stimmberechtigten Beteiligungen

Regulatorische Offenlegung Singulus Technologies Aktiengesellschaft hat gemäß § 40(1) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine Änderung ihrer stimmberechtigten Beteiligungen eingereicht.

Details der Offenlegung Die Bekanntmachung wurde von der Rechtsabteilung des Unternehmens in Kahl am Main veröffentlicht. Darin wird angegeben, dass ein Aktionär mit einer signifikanten Beteiligung – ein in Luxemburg ansässiger Fonds – die 3‑Prozent-Grenze für Stimmrechte erreicht hat. Im Anmeldeschreiben werden die genaue Beteiligungsquote sowie die Stimmrechtsberechtigung des Aktionärs detailliert dargelegt.

Ausblick Die Offenlegung enthält keine weiteren betrieblichen oder finanziellen Entwicklungen.