Die Softing AG hat am 28. Mai 2026 eine Offenlegung gemäß § 40 (1) WpHG veröffentlicht, die über den EQS-News‑Dienst verbreitet wurde. Ziel der Mitteilung ist es, die breite europäische Öffentlichkeit über eine signifikante Veränderung im Bereich der Stimmrechte zu informieren.
In dem Dokument wird erläutert, dass die natürliche Person Gerhard Hönig einen Schwellenwert für signifikante Stimmrechte in den Unternehmensaktien erreicht hat. Die Offenlegung bietet einen detaillierten Überblick über die aktuelle Verteilung der Stimmrechte und stellt einen moderaten Anstieg des Anteils des Inhabers am Gesamtnachteil der Stimmrechte im Vergleich zum vorherigen Bericht fest. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Änderungen an Derivatensicherungen vorgenommen wurden, die die Stimmrechte beeinflussen könnten.
Die Mitteilung betont, dass der Stimmbeeinflussungsgrad des Aktionärs leicht zugenommen hat. Dieser Anstieg ist ein Ausdruck der fortlaufenden Bemühungen des Unternehmens, die Stakeholder transparent über wesentliche Veränderungen in der Governance‑Struktur zu informieren. Trotz dieser wichtigen Information wurden keine weiteren operativen oder finanziellen Details in der Mitteilung veröffentlicht, sodass der Fokus ausschließlich auf der Governance‑Änderung bleibt.
Durch die Veröffentlichung dieser Daten demonstriert Softing AG seine Verpflichtung, die Prinzipien der Corporate‑Governance und der Transparenz einzuhalten. Die Mitteilung liefert einen klaren Einblick in die aktuelle Zusammensetzung der Stimmrechte und unterstreicht die Verantwortung des Unternehmens gegenüber seinen Investoren und der breiten Öffentlichkeit.




