Stabilus SE hat in einer Mitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG, die über den EQS‑Nachrichtendienst veröffentlicht wurde, eine Änderung seiner Stimmrechtsstruktur bekannt gegeben. Der Bericht, datiert vom 24. April 2026, erläutert, dass die neuen Stimmrechtsanteile nach einer Überschreitung des Schwellenwertes am 23. April bei etwa 4 % liegen.
Die Aktualisierung, ausgestellt von Union Investment Privatfonds GmbH, bestätigt, dass der Gesamtanteil an Stimmrechten des Unternehmens unverändert bei dem angekündigten Niveau bleibt. Weitere Angaben zu Aktiengeschäften oder Wertpapieremissionen werden in der Mitteilung nicht genannt.
Die Mitteilung ist Teil der üblichen regulatorischen Berichterstattung und weist darauf hin, dass es keine wesentlichen Änderungen im Eigentum oder in der Kontrolle von Stabilus SE gibt. Sie verdeutlicht lediglich, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben zur Meldung von Stimmrechtsanteilen korrekt erfüllt.




