Stabilus SE veröffentlicht Aktionärsrechte-Mitteilung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG

Stabilus SE, ein deutscher Hersteller von Gasfeder- und Bewegungssteuerungslösungen, hat am 7. Januar 2026 eine Aktionärsrechte-Mitteilung nach § 40 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) publiziert. Die Mitteilung wurde über EQS News verbreitet und gleichzeitig im deutschen Handelsregister eingereicht.

Die Mitteilung bezieht sich auf den Erwerb oder die Veräußerung von stimmberechtigten Anteilen. Sie weist darauf hin, dass eine Tochtergesellschaft von Stabilus eine vordefinierte Beteiligungsschwelle erreicht hat. Das Unternehmen bestätigt, weiterhin sämtliche gesetzlichen Meldepflichten einzuhalten.

In der Mitteilung wurden keine zusätzlichen operativen oder finanziellen Entwicklungen genannt. Der Fokus liegt ausschließlich auf der Einhaltung der gesetzlichen Kommunikationspflichten und der fortlaufenden Einbindung der Gesellschaft in ihre Investorengemeinschaft. Das Update richtet sich an ein pan‑europäisches Publikum und unterstreicht, dass Stabilus SE seine Verpflichtungen gegenüber Aktionären und Regulierungsbehörden erfüllt.