Pressemitteilung der Suss MicroTec SE zum 26. Februar 2026 – Stimmrechte gemäß deutschem Wertpapierrecht
Am 26. Februar 2026 veröffentlichte die Suss MicroTec SE eine formelle Mitteilung über Stimmrechte im Rahmen des deutschen Wertpapierrechts. Die Bekanntmachung erfolgte über den Service der EQS Group und erreichte damit sämtliche europäische Märkte. Die Mitteilung, die aus der Zentrale in Garching herausging, enthielt ausschließlich rechtliche und Beteiligungsinformationen des Unternehmens. Es wurden keine operativen Updates, Dividendenankündigungen, Fusionen, Akquisitionen oder Produktvorstellungen kommuniziert.
Die Offenlegung entspricht den üblichen regulatorischen Anforderungen für Eigenkapitalinhaber und legt keinen Hinweis auf Änderungen in der strategischen Ausrichtung oder der finanziellen Lage von Suss MicroTec SE vor. Für Investoren und Marktteilnehmer dürfte die Mitteilung daher als routinemäßige Erfüllung der Offenlegungspflichten interpretiert werden und signalisiert keine bedeutenden unternehmerischen Aktivitäten.




