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Aumann AG, ein deutscher Hersteller von Maschinen für die Elektromotorenproduktion, hat im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 40 Abs. 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) eine europaweite Mitteilung über seine Stimmrechtsbestände veröffentlicht. Diese Mitteilung wurde über die Plattform EQS News verbreitet und informiert die Investorengemeinschaft über eine signifikante Veränderung im Stimmrechtsportfolio des Unternehmens.

Inhalt der Mitteilung

Die Mitteilung beschreibt, dass die aktuelle Beteiligung von Aumann AG an den Stimmrechten des Unternehmens auf etwa 2,8 % gesunken ist. Im vorangegangenen Bericht lag dieser Anteil noch bei rund 3,0 %. Der Rückgang resultiert aus einer Änderung im Stimmrechtsportfolio, die die Übernahme oder Veräußerung von Anteilen widerspiegelt und somit die Gesamtverteilung der Stimmrechte verändert hat.

Am 18 Dezember 2025 hat dieser Schwellenwert erreicht, weshalb die Mitteilung zeitnah eingereicht wurde, um die Transparenz gegenüber den Investoren sicherzustellen. Die Mitteilung enthält jedoch keine weiteren Angaben zur Art der Transaktion oder zu den beteiligten Parteien.

Bedeutung für Investoren

Nach den Vorgaben des WpHG müssen Unternehmen, deren Stimmrechte von bestimmten Beteiligungen abhängen, die Anleger frühzeitig über Änderungen informieren, die das Einflussverhältnis der Anteilseigner wesentlich verändern. Durch die Offenlegung der neuen Stimmrechtsanteile behält Aumann AG die Transparenz gegenüber dem Markt und erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen zur Fairness und zum Schutz der Anlegerinteressen.