Unternehmensnachrichten

Am 23. Februar 2026 reichte die TC Unterhaltungselektronik AG, ein deutscher Hersteller von Haushaltsgeräten, eine Ad‑hoc‑Mitteilung gemäß dem deutschen Markt‑Regulationsgesetz ein. Diese Mitteilung klärte die in der Pressemitteilung vom 20. November 2025 geäußerten Bemerkungen zu einem unverbindlichen Letter of Intent für die geplante Übernahme von United Eco Solutions America Inc. Zentrale Punkte der Klarstellung betrafen die zuvor veröffentlichten Bewertungszahlen sowie den damit verbundenen Anteilspreis, der in der früheren Mitteilung genannt worden war.

Gleichzeitig kündigte das Unternehmen am selben Tag eine Klage gegen Steuerfestsetzungen für die Jahre 2011‑2017 an. Der Schwerpunkt der Klage liegt auf der Berechnung der Verzinsung verspäteter Zahlungen. Der Gerichtstext, der beim Finanzgericht des Rhein‑Pfalz‑Landes eingereicht wurde, soll die festgesetzten Zinsbeträge anfechten.

Weitere operative oder finanzielle Details wurden bislang nicht veröffentlicht. Die TC Unterhaltungselektronik AG bleibt an der Frankfurter Börse notiert, wobei die Aktien in Euro gehandelt werden.


Zusammenfassung für Investoren

  • Klärung der Übernahmebedingungen: Die TC Unterhaltungselektronik AG hat die zuvor kommunizierten Bewertungszahlen und Anteilspreise für die Übernahme von United Eco Solutions America Inc. präzisiert.
  • Steuerrechtliche Auseinandersetzung: Eine Klage gegen die festgesetzten Steuerzinsen der Jahre 2011 bis 2017 ist eingereicht worden.
  • Marktstatus: Die Aktien des Unternehmens sind weiterhin an der Frankfurter Börse gelistet und werden in Euro gehandelt.

Die Mitteilung spiegelt das Engagement der TC Unterhaltungselektronik AG wider, Transparenz gegenüber Investoren zu gewährleisten und gleichzeitig ihre rechtlichen Positionen zu schützen. Die Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hängen von den Ergebnissen der laufenden Klage sowie von der endgültigen Bewertung des geplanten Übernahmevorhabens ab.