TC Unterhaltungselektronik AG: Bekanntgabe eines Insolvenzverfahrens

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die TC Unterhaltungselektronik AG, börsennotiert an der Frankfurter Börse, hat am 20. Februar 2026 die Einreichung eines gerichtlich eingeleiteten Insolvenzverfahrens mit der Aktennummer 21/N 41‑26 beim Landgericht Koblenz mitgeteilt. Der Vorstand wurde in diesem Zeitpunkt über die Einreichung informiert, und ein vorläufiger Verwalter wurde bestellt.

Vollstreckungsmaßnahmen

In einer ergänzenden Mitteilung wurde erklärt, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt wurden. Diese Aussetzung betrifft sämtliche gerichtliche Verfahren und Pfändungen, die sich aus der Insolvenz ableiten könnten.

Transparenz und Informationspflichten

Die Bekanntmachung erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorgaben der deutschen Marktregulierungsbehörden für die Offenlegung von Insiderinformationen. Zusätzlich wurden frühere Offenlegungen aus November 2025 geklärt, um die Transparenz für Aktionäre und Marktteilnehmer zu erhöhen.

Unternehmensbetrieb

Trotz der Insolvenz bleibt die TC Unterhaltungselektronik AG in der Entwicklung von Set‑Top‑Box‑Hardware und entsprechender Software aktiv. Das Unternehmen bietet weiterhin fernsehbezogene Dienstleistungen an, was auf die fortlaufende operative Tätigkeit hindeutet.

Aktuelle Entwicklungen

Bisher wurden keine weiteren betrieblichen Updates veröffentlicht. Die Situation ist noch in einem frühen Stadium, und weitere Entwicklungen werden erwartet, sobald das Insolvenzverfahren voranschreitet und ein Liquidationsplan vorgelegt wird.