Unternehmensnachrichten: Jahresabschlüsse 2025 der Tokentus Investment AG

Die Tokentus Investment AG hat am 15. April 2026 in einer Mitteilung an die Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 nicht zahlungswirksame außerordentliche Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Umlaufvermögen enthalten werden. Diese Abschreibungen resultieren aus Anpassungen des Wertes von Investitionen und der Anwendung der Grundsätze von Kosten- oder Marktwert. Im Folgenden werden die wesentlichen Fakten, die Auswirkungen auf die Gewinn‑ und Liquiditätslage sowie die weiteren Vorgehensweise des Managements zusammengefasst.

1. Art und Umfang der Abschreibungen

AbschreibungsartBezeichnungGrund
Sachanlagenaußerordentliche AbschreibungenNeubewertung von Investitionen nach Kosten- bzw. Marktwertprinzip
Umlaufvermögenaußerordentliche AbschreibungenAnpassungen an Investitionswerten, z. B. Wertminderungen von Beteiligungen

Die Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam; es handelt sich lediglich um buchhalterische Wertanpassungen, die keinen Einfluss auf den Geldfluss des Unternehmens haben.

2. Auswirkungen auf die Gewinn‑ und Verlustrechnung

Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen werden den ausgewiesenen Gewinn beeinflussen. Laut Managementvorgaben ist die Auswirkung auf den Jahresüberschuss signifikant, jedoch ohne direkte Beeinträchtigung der Liquide Mittel. Folgende Punkte sind relevant:

  • Gewinnreduktion: Die Abschreibungen führen zu einer Verringerung des Nettoergebnisses. Die genaue Höhe der Reduktion wird in den endgültigen Abschlüssen veröffentlicht.
  • Liquidität: Da die Abschreibungen keine Zahlungen erfordern, bleibt die Liquiditätslage unverändert. Das Management betont, dass die Cash‑Flows durch die Abschreibungen nicht beeinflusst werden.

3. Ursachen der Abschreibungen

Die Tokentus Investment AG weist darauf hin, dass die Abschreibungen auf Entwicklungen bei bestimmten Investitionen zurückzuführen sind. Zu den Hauptfaktoren gehören:

  • Marktwertdämpfung: Preisverfall von Beteiligungen in Bereichen wie erneuerbare Energien und Technologie.
  • Kostenanpassungen: Neubewertungen von Sachanlagen nach den Grundsätzen von Kosten- oder Marktwert, die zu Abschreibungen führen.

4. Prüfung und Offenlegung

Die vorläufigen Abschlüsse unterliegen einer gründlichen Prüfung durch das externe Prüfungsteam. Das Management gibt an, dass die endgültigen Zahlen nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht werden. Für Rückfragen stellt die Investor‑Relations‑Abteilung Kontaktdaten zur Verfügung.

5. Trend‑ und Marktaussicht

  • Investitionsumfeld: Die jüngsten Marktbedingungen, insbesondere in den Bereichen Energie und Technologie, haben die Notwendigkeit von Wertanpassungen verstärkt.
  • Regulatorische Rahmenbedingungen: Änderungen in den Rechnungslegungsstandards (IFRS 16, IFRS 9) können weitere Anpassungen im Anlagevermögen erforderlich machen.

6. Fazit

Die Tokentus Investment AG kommuniziert klar, dass die Jahresabschlüsse 2025 nicht zahlungswirksame außerordentliche Abschreibungen enthalten werden, die jedoch den Gewinn beeinflussen, die Liquidität jedoch nicht beeinträchtigen. Die vorläufigen Abschlüsse werden geprüft und in Kürze endgültig veröffentlicht. Investoren und Analysten können sich daher auf eine transparente Darstellung der finanziellen Auswirkungen dieser Abschreibungen verlassen.