Unternehmensnachricht – Brockhaus Technologies AG
Am 27. Januar 2026 veröffentlichte die Brockhaus Technologies AG, gemäß § 40 Abs. 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes, eine Mitteilung zur Änderung ihrer Stimmrechtsstruktur. Der Hinweis erfolgte über die Plattform EQS News und wurde zugleich im deutschen Handelsregister eingereicht.
Die Erklärung betrifft die Beteiligung an Anteilen, die Stimmrechte gewähren. In der Bekanntmachung heißt es, dass die Schwelle von drei Prozent Stimmrechten überschritten worden sei und die Beteiligung nun leicht über fünf Prozent liegt. Damit hat das Unternehmen seinen Anteil an den Entscheidungsgewalten innerhalb des Unternehmens deutlich erhöht. Die juristische Einheit des Unternehmens – mit Sitz in Frankfurt – hat die Meldung herausgegeben, um den Markt über diese Änderung zu informieren.
Die Mitteilung ist Teil der routinemäßigen regulatorischen Meldungspflichten für bedeutende Aktionärspositionen. Sie liefert Transparenz gegenüber Investoren hinsichtlich der Anteilseignersituation von Brockhaus Technologies. Weitere operative Details wurden nicht genannt, sodass die Anleger künftig die Auswirkungen dieser erhöhten Stimmrechtsquote beobachten können.




